https://radfahrenwsw.blogspot.com/2020/03/die-fahren-wie-die-bekloppten.html
Am 28. April 2020 sind nun die Neuerungen beim Überholen in Kraft getreten, in der StVO heißt es jetzt im §5:
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Hier ein Artikel über die Neuerungen:
https://www.tagesschau.de/inland/neue-verkehrsregeln-101.html
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